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SWK 10, 1. April 1998, Seite 310

Schätzung auch von Ausgaben

Werden infolge fehlerhafter Aufzeichnungen die Einnahmen im Schätzungswege ermittelt, dann sind bei einer solchen Schätzung sämtliche angefallenen Ausgaben in die Schätzung einzubeziehen. Werden nachweislich Subprovisionen bezahlt, dann müssen auch die Subprovisionen als Ausgaben berücksichtigt werden ().

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