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SWK 10, 1. April 1998, Seite 026
GrESt: Erwerb durch Treuhänder
•Beim Liegenschaftserwerb durch einen Treuhänder ist der Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig - (§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)
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