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SWK 10, 1. April 1998, Seite 029

ErbSt: Fideikommissarische Substitution

Ein Geldbetrag, den die Eigentümerin eines Grundstückes im Falle einer fideikommissarischen Substitution den Nacherben dafür zahlt, daß diese in die grundbücherliche Löschung des einverleibten Rechtes einwilligen, unterliegt der Schenkungssteuer - (§ 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG), (Abweisung)

( bis 0254)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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