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ErbSt: Fideikommissarische Substitution
Ein Geldbetrag, den die Eigentümerin eines Grundstückes im Falle einer fideikommissarischen Substitution den Nacherben dafür zahlt, daß diese in die grundbücherliche Löschung des einverleibten Rechtes einwilligen, unterliegt der Schenkungssteuer - (§ 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG), (Abweisung)
( bis 0254)