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SWK 10, 1. April 1998, Seite T 43

Verschärfung bei den Umsatzsteuervoranmeldungen

Verbesserte Kontrolle soll die Effizienz der Steuererhebung im USt-Bereich steigern

(SWK) - Das Budgetbegleitgesetz 1998 sieht in Artikel XV auch eine Novellierung des UStG 1994 vor. Durch eine verbesserte Kontrolle soll die Effizienz der Steuererhebung im Bereich der Umsatzsteuer gesteigert werden. Es wird daher eine allgemeine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen vorgesehen, von der der Finanzminister in bestimmten Fällen mittels Verordnung absehen kann. Wir veröffentlichen im folgenden den Text von Artikel XV der Regierungsvorlage samt Erläuterungen.

*


ARTIKEL XV

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/1998, wird wie folgt geändert:

1. § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz lautet:

„Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung vorsehen, daß in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung entfällt, sofern der Unternehmer seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Unternehmer, die danach für einen Voranmeldungszeitraum keine Voranmeldung einzureichen haben, sind verpflichtet, für diesen Voranmeldungszeitraum unter Verwendung des amtlichen Vordruckes für Voranmeldungen eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anzufertigen, es sei denn, es erg...

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