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SWK 10, 1. April 1998, Seite 044

Steuertermine im April

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 1998 (Vorauszahlung für den Monat März 1998 bzw. für das erste Viertel 1998 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1997);

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 1998;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Februar 1998;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 1998;

• Lohnsteuer für den Monat März 1998;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 1998;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 1998;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat März 1998.

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