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Gerichtsgebühren
•Eine Befreiung von den Gerichtsgebühren steht nicht zu, wenn der Betriebsrat beim Arbeits- und Sozialgericht eine Feststellungsklage eingebracht hat und das Verfahren mit einem Vergleich abschließt - (§ 54 Abs. 1 ASGG), (Abweisung)
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