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SWK 10, 1. April 1998, Seite 027

Gerichtsgebühren

Eine Befreiung von den Gerichtsgebühren steht nicht zu, wenn der Betriebsrat beim Arbeits- und Sozialgericht eine Feststellungsklage eingebracht hat und das Verfahren mit einem Vergleich abschließt - (§ 54 Abs. 1 ASGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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