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Parkometergesetz
•Wegen Übertretung des Wiener Parkometergesetzes kann der Zulassungsbesitzer eines vorschriftswidrig geparkten Fahrzeuges bestraft werden, wenn er in der Auskunft über den Lenker des Fahrzeuges eine falsche Adresse angibt - (§ 1 a Abs. 1 Wr. ParkometerG), (Abweisung)
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