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SWK 10, 1. April 1998, Seite 031

Steuerfreier: Sanierungsgewinn

Ein Sanierungsgewinn war nur steuerfrei, wenn der Erlaß von Schulden geeignet war, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen - (§ 36 EStG 1972)

Im Beschwerdefall wurde trotz Überschuldung die Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes im Hinblick auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes verneint. Die Ertragsfähigkeit ergabS. 032sich aus den steigenden Gewinnen, sodaß eine laufende Tilgung der Verbindlichkeiten als gesichert anzunehmen war. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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