Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 1998, Seite 027
Pauschalgebühr
•Die gerichtliche Pauschalgebühr ändert sich, wenn im Verfahren der Streitwert geändert wird - (§ 16 Abs. 2 GGG), (Abweisung)
()