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SWK 10, 1. April 1998, Seite 027

Fremdenverkehrsabgabe Kärnten

In Kärnten kann auch ein Rechtsanwalt zur Entrichtung der Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden, wenn er mittelbar Nutzen aus dem Fremdenverkehr zieht - (§ 3 Abs. 1 Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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