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SWK 10, 1. April 1998, Seite 027

Grunderwerbsteuer

Die Frist von drei Jahren, innerhalb welcher die Aufhebung des Kaufvertrages zur Rückzahlung der Grunderwerbsteuer führt, beginnt mit der Entstehung der Steuerschuld, das ist, wenn der Kaufvertrag von einer behördlichen Genehmigung abhängig ist, mit der Zustellung der Genehmigung - (§ 17 GrEStG), (Abweisung)

(, 0048)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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