Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 1998, Seite 308

Eingeschränkte Rückerstattung von Firmenbuchgebühren

Fiskalisch motivierte Schadensbegrenzung auf Kosten der Rechtssicherheit?

Mag. Gernot Gasser und Dr. Stefan Grabher

Wie mittlerweile hinlänglich bekannt ist, hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom , Zahl 97/16/0050, 0061, die in Österreich erhobenen Firmenbucheintragungsgebühren für Kapitalgesellschaften für EU-rechtswidrig erklärt. Die Eintragungsgebühren verstoßen gegen die Richtlinie des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (63/335/EWG, Kapitalverkehrsteuer-RL). Die genannte Richtlinie verbietet in Art. 10 eine Abgabenbelastung in Höhe von mehr als 1%. Dieses 1% wird in Österreich bereits durch die Vorschreibung der Gesellschaftsteuer erreicht. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und im Zuge des IRÄG 1997 (BGBl. I Nr. 114/1997) statt den bisherigen Prozentgebühren feste Gebühren für die Eintragung von Kapitalgesellschaften eingeführt.

In der Literatur wurden bislang in erster Linie verfahrensrechtliche Fragen, die mit der Rückerstattung der Eintragungsgebühren zusammenhängen, thematisiert. Wer jedoch die ersten Bescheide in Händen hält, stellt fest, daß die Rückerstattungsanträge teilweise abgewiesen werden. Der Grund dafür liegt in einer nahezu unbemerkt geänderten Bestimmung im Zuge des Art. XXX der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 140/1...

Daten werden geladen...