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Feststellungsbescheide und Bindungswirkung
Auch ein Feststellungsbescheid, durch den ein Verlust aus einer Beteiligung mit Null festgestellt wird, oder ein Bescheid, in dem ausgesprochen wird, daß eine einheitliche und gesonderte Feststellung (z. B. infolge von Liebhaberei) unterbleibt, hat Bindungswirkung auf den Einkommensteuerbescheid ().