Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GesellschaftSt: Vermögenswerte Leistung
•Der Gesellschaftsteuer unterliegt auch jede Zuwendung von Vermögen durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird - (§ 2 Z 3 lit. b KVG)
Im Beschwerdefall hat das Land Burgenland als Gesellschafter der BEWAG auf die für zwei Geschäftsjahre zur Ausschüttung gelangenden Dividendenbeträge mit der Maßgabe verzichtet, daß der dem Land Burgenland zustehende Dividendenbetrag von der BEWAG an die Beschwerdeführerin geleistet wird. Damit hat aber das Land Burgenland als Gesellschafter der Beschwerdeführerin dieser gegenüber eine vermögenswerte Leistung erbracht, zu der es weder gesetzlich noch gesellschaftsvertraglich verpflichtet war. (Abweisung)
()