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Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG im Konkurs
OGH qualifiziert Forderung des Fiskus eindeutig als Konkursforderung
Im Zuge eines Insolvenzverfahrens stellt sich für den Masseverwalter immer wieder das Problem der Vorsteuerkorrektur infolge der Veräußerung von zum Anlagevermögen gehörenden Grundstücken und Gebäuden nach § 12 Abs. 10 UStG. Das Hauptproblem, das sich aus insolvenzrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG stellt, ist die Qualifizierung der daraus entstehenden Forderung des Fiskus als Masse- oder Konkursforderung, die in der Vergangenheit bereits zu unterschiedlichen Ansichten geführt hat. Diese Diskussion sollte durch eine jüngst ergangene OGH-Entscheidung zu diesem Thema wieder aufgenommen werden, und es sollte kritisch untersucht werden, ob diese Entscheidung nicht ein Umdenken der bisher gehandhabten Praxis nach sich ziehen sollte bzw. muß.
Steuerrecht und Insolvenzrecht haben grundsätzlich verschiedene Regelungsziele: Das Steuerrecht regelt die Entstehung des Steueranspruchs dem Grund und der Höhe nach; das Insolvenzrecht regelt die Geltendmachung im Insolvenzrecht. Für die Einordnung des Steueranspruchs in Konkurs- bzw. Masseforderung ist somit das Insolvenzrecht maßgebend, da es sich um die Geltendmachung eines Anspruchs handelt. In § 46 Abs. 1 Z 2 KO erfolgt eine ...