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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 280

Christoph Ritz

1

Im Abgabenverfahren besteht grundsätzlich kein Neuerungsverbot (Näheres siehe bei § 115 Abs 4). Die Geltung des § 115 Abs 4 im Berufungsverfahren ergibt sich bereits aus § 279 Abs 1.

2

Auf neue Tatsachen, Beweise oder Anträge ist bei der Berufungsentscheidung Bedacht zu nehmen, wenn sie vor Wirksamkeit der Berufungsentscheidung (Zustellung bzw Verkündung) vorgebracht werden (zB ; , 97/13/0187; , 99/13/0111). § 108 Abs 4 (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) ist anwendbar (Arnold, AnwBl 1982, 520).

Auch auf nach Beratung und Abstimmung des Berufungssenates vorgelegte Unterlagen ist Bedacht zu nehmen (...

BAO | Bundesabgabenordnung

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