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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 256

Christoph Ritz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
Tz
I.
Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)
1
II.
Einschränkung des Berufungsbegehrens
8
III.
Zurücknahme bei Beitrittserklärung
10
IV.
Folgen der Zurücknahme
11

Vorspann

I. Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)

1

Anbringen zur Geltendmachung von Rechten können, bevor über sie rechtskräftig entschieden ist, grundsätzlich zurückgenommen werden (siehe § 115 Tz 3). § 256 regelt die Zurücknahmemöglichkeit von Berufungen ausdrücklich und beschränkt den Zeitraum, bis zu dessen Ablauf die Prozesshandlung möglich ist.

§ ...

BAO | Bundesabgabenordnung

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