BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 225
Literatur:
Kopecky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, Wien 1971, insbesondere 81 ff und 126 ff; Arnold, Anm zu , 85/16/0026, AnwBl 1985, 597; Taucher, Erbschaften, Umsatzsteuer-Verkehrsteuern, Wien 1992, 71; Langheinrich/Ryda, Abgabenbehördliche Geltendmachung persönlicher und sachlicher Haftungen im Einhebungsverfahren, FJ 1999, 336 (339); Kofler/Kristen, Insolvenz2, 137; Stoll, -Ermessen im Steuerrecht2, Wien 2001, 409; Ritz, Verjährung und Rechtsschutz, SWK 2003, S 827 (S 830); Fister, Dingliche Bescheidwirkung und Haftung im Abgabenrecht, RFG 2007, 35.
Erlässe:
1
Eine sachliche Haftung (Sachhaftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung einer ...