BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 215
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Gliederung: | Tz | |
I. | Guthabensverwendung für Abgabenschuldigkeiten
desselben Abgabepflichtigen (§ 215 Abs 1 und 2) | 1 |
II. | Verwendung von Guthaben nicht rechtsfähiger
Abgabepflichtiger (§ 215 Abs 3) | 9 |
III. | Umbuchung oder Überrechnung auf Abgabenkonten
anderer Abgabepflichtiger (§ 215 Abs 4) | 11 |
Vorspann
Literatur:
Lerbig, Über die Verwendung von Guthaben, ÖStZ 1965, 157; Ott, Behandlung eines in einer Umsatzsteuervoranmeldung selbst berechneten Überschusses vor und seit der BAO-Novelle 1980, ZGV UStR 1980, H 3, 1; Ritz, Verrechnung von Gesellschafter-Guthaben mit Steuerschuld seiner GesBR? RdW 1995, 282; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, 138 ff; Marschner, Rückforderung von unrechtmäßig umgebuchten Abgabenguthaben, SWK 1998, S...