zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 174

Christoph Ritz

1

Die strafrechtlichen Folgen einer falschen Zeugenaussage ergeben sich aus § 289 StGB. -Diese Bestimmung lautet: „Wer vor einer Verwaltungsbehörde als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Zeugnis erstattet, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.“ Dies gilt dem § 7 Abs 1 StGB zufolge nur bei vorsätzlich falscher Aussage.

Eine entgegen § 174 fehlende Belehrung des Zeugen über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage ist nicht nur ein Verfahrensmangel, sondern auch gegebenenfalls für § 290 StGB (Aussagenotstand) von Bedeutung (Stoll, BAO, 1847).

2

Nach Stoll (BAO, 1848; ebenso Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 174 Rz 10) hat die Belehrung über die gesetzlichen Weigerungsgründe „über den Wortlaut des § 174 hinaus“ nicht nur die Weigerungsgründe des § 171, sondern auch die Vernehmungsverbote des § 170 zu umfassen.

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.