BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 151
§ 151 (idF BGBl I 2003/124) entspricht im Ergebnis der bisherigen für die Prüfung nach den Verbrauchsteuervorschriften geltenden Rechtslage (Ritz, SWK 2004, S 57).