BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 134
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Gliederung: | Tz | |
I. | Regelungen für bestimmte Abgabenerklärungsfristen
(§ 134 Abs 1) | 1 |
II. | Verlängerbarkeit aller Abgabenerklärungsfristen
(§ 134 Abs 2) | 4 |
Vorspann
Literatur:
oV, Abgabenerklärungen - Termine, ImmZ 1997, 161; ImmZ 1998, 123; oV, Einreichung der Steuererklärungen hinsichtlich der von Immobilienverwaltern verwalteten Miet- und Eigentumswohnhäuser, ImmZ 1999, 140; Doralt, EStG4, § 42 Tz 3; Ryda/Langheinrich, Anbringen in der Bundesabgabenordnung und deren Behandlung durch die Abgabenbehörde, FJ 2002, 171 (176); oV, Abgabenerklärungen für verwaltete Häuser: Termin wie bisher, ImmZ 2002, 151; Ritz, Außenprüfung - Vollmachten - Fristen, SWK 2004, S 56 (S 59); Schmutzer, Gesetzliche Einreichfristen für Abgabenerklärungen und weitergehende Überlegungen zur finanz...