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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 8

Christoph Ritz

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Eine sachliche Haftung (Sachhaftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung einer Forderung in Anspruch genommen und verwertet werden kann (Ellinger ua, BAO3, § 8 Anm 1). Eine Sachhaftung geht allen Rechten an der Sache, auch dem Eigentum, vor, „weil das höherstehende Gemeinschaftsinteresse diesen Eingriff in die Rechtssphäre des Einzelnen ermöglicht“ (

BAO | Bundesabgabenordnung

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