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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 103

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Vorladungen
1
II.
Erledigungen im Einhebungsverfahren
3
III.
Zur Unwirksamkeit der Zustellungsbevollmächtigung führende Einschränkungen (§ 103 Abs 2)
7
IV.
Zustellung von Klaglosstellungsbescheiden
11

Vorspann

I. Vorladungen

1

Vorladungen iSd § 91 sind stets dem Vorgeladenen zuzustellen; dies gilt unabhängig davon, ob eine Zustellungsbevollmächtigung im betreffenden Verfahren ausgewiesen ist.

§ 103 Abs 1 gilt nur für Vorladungen (Ladungsbescheide) gem § 91, nicht jedoch für „einfache“ Ladungen, wie etwa solche nach § 279 Abs 3 („Erörterungstermin“) und nach § 284 Abs 4 (zur mündlichen Verhandlung).

2

Zur Schlussbesprechung sind gem § 149 Abs 1 zweiter Satz der Abgabepflichtige und ein ...

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