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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 87

Christoph Ritz

1

Niederschriften sind behördliche formgebundene Beurkundungen von Verfahrenshandlungen, die unter Mitwirkung von Verfahrensbeteiligten zustande kommen (Stoll, BAO, 877). Zur Beweiskraft von Niederschriften siehe § 88.

2

Niederschriften sind aufzunehmen, wenn Anbringen unter unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung des § 85 Abs 3 mündlich vorgebracht werden. „Sinngemäß“ ist § 85 Abs 3 für Anbringen iSd § 86 anzuwenden. Somit sind solche Anbringen, die als Folge des § 85 Abs 3 lit c mündlich vorgebracht werden, stets niederschriftlich festzuhalten.

3

Eine Niederschrift ist auch über die Einvernahme von Auskunftspersonen (§ 143), Zeugen (§ 169) und Sachverständigen (§ 177) sowie über einen Augenschein (§ 182) aufzunehmen.

4

Weiters sieht die BAO Niederschriften vor

bei mündliche...

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