Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 39

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Nebenzwecke
1
II.
Kein Gewinnstreben
3
III.
Pflicht zur sparsamen Verwaltung
7
IV.
Bindung der Vermögensverwendung
8

I. Nebenzwecke

1

Dem § 39 Z 1 zufolge darf die Körperschaft außer begünstigten Zwecken (somit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken) „völlig untergeordnete Nebenzwecke“ verfolgen.

2

Ob Nebenzwecke derart untergeordnet sind, wird nach Kohler/Quantschnigg/Wiesner (Vereine8, 63; glA Taucher, KommSt, § 8 Tz 27) anhand der Rechtsgrundlage (zB Vereinssatzung) nur sehr schwer feststellbar sein. Vielfach wird die Frage, ob Nebenzwecke völlig untergeordnet sind, anhand der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen sein.

Hingegen fordert der VwGH (, 90/13/0222; , 93/13/0203; ebenso Baldauf, SWK 2001, S 528; VereinsRL 2001, Rz 107; Renner, in ...

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