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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 59 Abfälle,

EB zur Nov LGBl 2011/13

Zu § 59: Auch Abfälle müssen in einer Art und Weise gesammelt und entsorgt werden können, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderung „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ gewährleistet bleibt.

Anmerkungen

1) Der § 59 entspricht inhaltlich weitgehend dem § 66 vor der Harmonisierungsnov LGBl 2011/13.

2) Die Abfuhr u die Beseitigung von Abfällen regelt das AbfallwirtschaftsG 2002 – AWG 2002, BGBl I 2002/102, zuletzt idF BGBl I 2021/200). S auch § 3 Z 4.

3) S § 4 Z 13.

4) S Abfallsammelstelle u Abfallsammelraum in der OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe April 2019, s Gesamtübersicht.

5) Die Verpflichtung auf eine ausreichende Anzahl von Abfallsammelstellen bzw Abfallsammelräumen ergibt sich aus § 8 Abs 1.

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