BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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Gesetz vom , mit dem ein Statut für die Landeshauptstadt Graz erlassen wird (Statut der Landeshauptstadt Graz 1967)
LGBl 1967/130 zuletzt idF LGBl 2021/118
Übersicht
Viertes Hauptstück
Wirkungsbereich der Stadt
§ 41 Eigener Wirkungsbereich
Fünftes Hauptstück
Wirkungskreis und Geschäftsführung der Organe und der vorberatenden Gemeinderatsausschüsse
II. Abschnitt
Bürgermeister
§ 56 Wirkungskreis des Bürgermeisters
III. Abschnitt
Stadtsenat
§ 61 Wirkungskreis des Stadtsenates und der Stadtsenatsmitglieder
Achtes Hauptstück
Instanzenzug, Kundmachungen
§ 100 Instanzenzug
§ 101 Verlautbarung von Verordnungen und Kundmachungen
Neuntes Hauptstück
Aufsicht des Landes und Schutz der Selbstverwaltung
§ 102 Umfang der Aufsicht
§ 103 Aufsichtsbehörde
§ 104 Auskunftspflicht und Prüfungsrecht
§ 105 Genehmigungsvorbehalte
§ 106 Verordnungsprüfung
§ 107 Behebung von Bescheiden
§ 108 Auflösung des Gemeinderates
§ 109 Verfahren vor der Aufsichtsbehörde
§ 110 Parteistellung der Stadt