BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 55 Allgemeine Anforderungen,
EB zur Nov LGBl 2011/13
Zu § 55: Hierbei handelt es sich um die allgemeine Anforderung an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechend der Bauproduktenrichtlinie.
Anmerkungen
1) Der gesamte IV. Abschnitt wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu strukturiert.
2) Der § 55 wurde durch die Nov LGBl 2011/13 inhaltlich neu, als zielorientierte allgemeine Anforderungen an die Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz eingeführt.
3) S § 4 Z 13.
4) S OIB-Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe April 2019, s Gesamtübersicht.