BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 45
EB zur Nov LGBl 2013/83
Die „österreichische technische Zulassung“ (ÖTZ), welche als nationale Baustoffzulassung von Bauprodukten, in Umsetzung der Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen im Steiermärkischen Baugesetz verankert wurde, soll aufgrund der mannigfaltigen Nachteile dieser nationalen Kennzeichnung, die bereits zu § 12 dargelegt wurden, durch eine neue nationale „Bautechnische Zulassung“ im Steiermärkischen Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 ersetzt werden. Daher können die diesbezüglichen Regelungen und das Sonderverfahren entfallen.