BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 44 Bauprodukte,
EB zur Nov LGBl 2001/50
Zu den §§ 44, 45 und 46: Das Steiermärkische Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995, ist ebenfalls an die Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, LGBl. Nr. 80/1999, anzupassen. Dies betrifft insbesondere den § 44 über die Bauprodukte, den § 45 über die österreichische technische Zulassung und den § 46 über das Sonderverfahren im Sinne des Art. 16 der EG-Bauproduktenrichtlinie. Die zentrale Bestimmung stellt der vorgesehene § 44 Abs. 1 dar, der die Verknüpfung mit dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz 2000 vorsieht.
EB zur Nov LGBl 2013/83
Wie bereits ausgeführt, ist es erforderlich aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und der adaptierten Ländervereinbarungen das Steiermärkische Bauproduktegesetz 2000 als Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 neu zu erlassen.
Anmerkungen
1) § 44 wurde durch Nov LGBl 2001/50 neu gefasst.
2) S auch EB zum § 43, LGBl 1995/59.
3) S Gesetz, mit dem die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung sowie die Marktüberwachung von Bauprodukten geregelt wird (Steiermärkisches Bauprodukte und Marktüberwachungsgesetz 2013 – StBauMüG) und das Steiermärkische Baugesetz geändert wird u die EB dazu, ...