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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 39 Instandhaltung und Nutzung

EB zur Nov LGBl 2008/88

Zu Abs. 2: Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Änderung der Strafbestimmung des § 118 Abs. 1 Z. 6 und des Entfalls der Z 7, wonach die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für eine Benützung ohne Benützungsbewilligung auf den Eigentümer der baulichen Anlage konzentriert werden soll. Daher wird konsequenterweise auch eine Änderung des Abs. 2 vorgeschlagen, wonach hinkünftig nur mehr der Eigentümer eine bewilligungswidrige Nutzung zu unterlassen hat, sodass bzgl. des Verfügungsberechtigten (z. B. Mieter) auch bei bewilligungswidriger Nutzung keine Verwaltungsstrafe mehr verhängt werden kann.

Mit der Nov LGBl 2020/11 entfielen der Beistrich nach dem Wort „Baubewilligung“ und die Wortfolge „der Baufreistellungserklärung“; EB hierzu existieren nicht.

Anmerkungen

1) Abs 2 geändert durch die Nov LGBl 2008/88, mit Nov LGBl 2020/11 entfiel in Abs 1 die Wortfolge „der Baufreistellungserklärung“.

2) Die gesetzliche Instandhaltungspflicht trifft den Eigentümer (jeden Miteigentümer) der baulichen Anlagen. Bei Verletzung dieser Pflicht muss die Beh einen baupolizeilichen Auftrag nach Abs 3 erlassen (Verpflichtung der Beh ex lege). ...

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