BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 37 Überprüfung der Baudurchführung
EB zur Nov LGBl 2003/78
Zu Abs 3 erster Satz: Diese Bestimmung ist aus sachlichen Erwägungen an die vorgesehenen Änderungen in § 34 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 anzupassen.
EB zur Nov 2014/29
Zu § 37 Abs. „3“: Diese Novellierung dient der Klarstellung und Vereinfachung in der Baurechtspraxis.
EB zur Nov LGBl 2015/34
Zu § 37: Der Abs. 3 wurde mit der Baugesetznovelle LGBl. Nr. 29/2014 neu gefasst. Dieser Absatz wurde jedoch versehentlich als „Abs. 1“ kundgemacht, sodass es derzeit im § 37 zwei Absätze mit der Absatzbezeichnung „(1)“ gibt. Somit wird die Absatzbezeichnung des dritten Absatzes richtig gestellt.
EB zur Nov LGBl 2020/11
Zu § 37 Abs. 3 Z 3: Anpassung aufgrund der Streichung des Anzeigeverfahrens.
EB zur Nov LGBl 2023/73
Zu § 37 Abs. 3:
Die diesbezügliche Ergänzung im Zusammenhang mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung des Rohbaues soll gewährleisten, dass allfällige Lageverschiebungen bereits frühzeitig erkannt werden und vor der Fertigstellung des Bauwerkes darauf reagiert werden kann.
Anmerkungen
1) Die Bestimmung regelt die Befugnisse der Baubeh zur Überprüfung der Baudurchführung. Die Beh hat Zutritt zur Liegenschaft und allen Teilen d...