BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE)
GZ Nr 2008/257 zuletzt idF GZ 2013/231
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000, LGBl. Nr. 50/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005, wird nach erteilter Zustimmung der Landesregierung verordnet: