BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom über die Baustoffliste ÖA (Baustoffliste ÖA)
GZ 2008/156 zuletzt idF GZ Nr 2012/212
Auf Grund der §§ 4 und 5 Abs. 4 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000, LGBl. Nr. 50/ 2001, in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005, wird nach erteilter Zustimmung der Landesregierung verordnet: