BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 67d Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 139/2015
Anmerkungen
0) Eingefügt durch Nov 2015/139; gem § 68a Abs 8 in Kraft getreten mit .
1) Die Übergangsbestimmung ist nicht mehr relevant; sie hatte nur Bedeutung für die erste Sitzung des Regionalvorstandes; dieses Gremium ist nun im Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 geregelt.