Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 67b Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 96/2014

Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

Zu § 67b: IA 2014 (EZ 2328/3)

Revisionen von Gemeinden, die ab dem ihre Rechtspersönlichkeit verlieren und somit nicht mehr existieren, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Der Grund liegt darin, dass es sich bei einer Revision um die Überarbeitung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Flächenwidmungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet handelt und eben diese Gemeinde zum Zeitpunkt der aufsichtsbehördlichen Entscheidung rechtlich nicht mehr existent ist. Die Aufnahme dieser Bestimmung wird als dringlich erforderlich angesehen, um einerseits einen unnötigen Kosten- und Verwaltungsaufwand hintanzuhalten, andererseits den Gemeinden auch darüber Rechtssicherheit zu geben, dass es bei einer kurzfristigen Vorlage von Revisionen zur Genehmigung an die Aufsichtsbehörde zu keiner Genehmigungsfiktion kommen kann.

Bei neu gebildeten Gemeinden kann die Situation eintreten, dass Gemeinden, die bereits ein von der Landesregierung genehmigtes örtliches Entwicklungsprogramm haben, mit solchen Gemeinden fusionieren, die noch kein solches besitzen. Für Gemeinden, die durch das Gemei...

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