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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 67a Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 111/2011

Zu § 67a: IA 2011 (EZ 578/1)

Die Übergangsbestimmungen legen fest, dass die bestehenden Gremien als Regionalversammlungen und Regionalvorstände nach dem novellierten Raumordnungsgesetz fortgelten. Das bedeutet, dass eine Neukonstituierung dieser Gremien nicht erforderlich ist. Um die Wahlfreiheit der Zugehörigkeit zu Gremien bzw. die Übernahme von Funktionen dieser Gremien sicherstellen zu können, haben die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende sowie die Kleinregionsvorsitzenden binnen vier Wochen nach Eintritt der Rechtsfähigkeit des Regionalvorstandes bei sonstigem Verzicht ausdrücklich zu erklären, dass sie ihre Funktionen in den Gremien weiter ausüben wollen.

Anmerkungen

0) Eingefügt durch LGBl 2011/111; gem § 68a Abs 2 in Kraft getreten mit .

1) Die Übergangsbestimmung ist nicht mehr relevant; sie hatte nur Bedeutung bis zur Konstituierung der neuen Gremien. Beide Gremien sind nun im Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 geregelt.

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