BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 17 Auskünfte
Zu § 17: EB
Die Möglichkeit, Auskünfte bei der Behörde über die rechtlichen Grundlagen der Bebaubarkeit eines Grundstückes einzuholen, stellt die verwaltungsökonomischste Form dar, um Informationen zu erlangen, nach denen die Projektierung ausgerichtet werden kann, damit unnötige Projektkosten vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung werden die Verfahrensbestimmungen des Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetz, LGBI. Nr. 73/1990, anzuwenden sein. Abgesehen davon hat die Behörde Bauberatungen durchzuführen, damit schon im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens allfällige Mängel, die einer Genehmigung im Wege stehen könnten, vermieden werden können. Natürlich wird in der Praxis dahingehend zu differenzieren sein, ob eine Gemeinde mit einem Bauamt ausgestattet ist oder nicht. Eine regelmäßige Abhaltung von Bausprechtagen wird daher jedenfalls in Gemeinden mit Bauämtern stattzufinden haben. Im Rahmen der Bauberatung wird insbesondere auch der Energieberatung ein besonderer Stellenwert zuzumessen sein.
Anmerkungen
1) Die Auskunftserteilung über die rechtlichen Grundlagen der Bebaubarkeit eines Grundstückes bezweckt insb, dass ein Bauwilliger bzw sein Planer im Vorfeld eines Pro...