BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 50 Rechtswirkungen der Einleitung des Verfahrens
Zu § 37: RV 2013 (EZ 2008/1)
2.11. Änderungen im Zusammenhang mit den Begriffen „Bescheid“ und „rechtskräftiger Bescheid“
Vielfach ist in Landesgesetzen von Bescheiden als Tatbestandsmerkmal bzw. von rechtskräftigen Bescheiden – insbesondere in den Verwaltungsstrafbestimmungen – die Rede. In Hinkunft greift der Begriff zu kurz, da reformatorische Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes nicht in Bescheidform, sondern in Form von Erkenntnissen ergehen. Diesbezügliche Novellierungen bestehen darin, dass z.B. an die Stelle des Wortes „Bewilligungsbescheid“ vereinfachend das Wort „Bewilligung“ tritt, dass erforderlichenfalls eine Ergänzung um den Begriff „Erkenntnis“ vorgenommen wird oder der umfassendere Begriff „Entscheidung“ Verwendung findet. Kein Änderungsbedarf besteht dort, wo der Bescheidbegriff im Zusammenhang mit der Bescheiderlassung der Behörde steht.
Anmerkungen
0) Abs 1 geändert durch Nov 2013/87. Abs 1 Z 3 geändert durch Nov 2020/6.
0a) In der Fassung LGBl 2013/87; gem § 68a Abs 5 in Kraft getreten mit . Da die Verwaltungsgerichte nicht in Form von Bescheiden entscheiden, wurde der Begriff Umlegungsbescheid durch einen ...