BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 42a Neu gebildete Gemeinden und Gebietsänderungen
Zu § 42a: IA 2014 (EZ 2328/3)
Mit dem Gesetz vom über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG), LGBl. Nr. 31/2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 36/2014 wurde die landesgesetzliche Regelung über die Vereinigung von Gemeinden geschaffen. Neben dieser Gemeindeneugliederung im Land Steiermark werden mit auch 291 freiwillige Gebietsänderungen von steirischen Gemeinden wirksam. Aufgrund dieses Gemeindestrukturreformprozesses ist es erforderlich, die entsprechenden formalrechtlichen und inhaltlichen Anpassungen in den verschiedenen Materiengesetzen, so auch im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz durchzuführen, um einen reibungslosen Vollzug für die RechtsanwenderInnen zu gewährleisten.
Der § 42a wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit wird für neu geschaffene Gemeinden aufgenommen. Dadurch soll klargestellt werden, dass sowohl die aus dem Gemeindestruktrurreformprozess heraus gebildeten neuen Gemeinden, als auch möglicherweise zukünftig neu geschaffene Gemeinden ein örtliches Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsp...