BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 40 Bebauungsplanung
Zu § 40: EB
Der Vorschlag zur „Bebauungsplanung Neu“ baut auf der bisherigen Regelung auf und verfolgt das Ziel, diese bezüglich der Instrumente und des Verfahrens zu vereinfachen, zu straffen und ein dabei hohes Maß an Flexibilität zu erreichen.
Wesentlich an dem Vorschlag ist der Verzicht auf das Instrument der Bebauungsrichtlinie. Es soll nur mehr eine Form der Bebauungsplanung geben. Allerdings mit einer minimalen (unverzichtbaren und zwingenden) Festlegung (plus Ersichtlichmachungen) = Mindestinhalt, bis hin zu einem (möglichen) Maximalinhalt. Außerdem soll die Bebauungsplanung nicht nur im Bauland, sondern auch im Freiland im Bereich der Sondernutzungen (inklusive Auffüllungsgebiet) möglich sein.
Es soll den Gemeinden möglich sein, eine einheitliche Form des Bebauungsplanes (Mindestinhalt + zusätzlich erforderliche Regelungen für alle Bebauungspläne des Gemeindegebietes) festzulegen.
Dem Bebauungsplan soll die Erarbeitung eines räumlichen Leitbildes, das Teil des örtlichen Entwicklungskonzeptes ist, vorausgehen (§ 22 Abs. 7).
Unverzichtbar ist die Bebauungsplanzonierung im Flächenwidmungsplan – in ihr ist das Erfordernis der Bebauungsplanung festzulegen (§ 2...