BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 39 Vereinfachtes Verfahren bei Änderung eines Flächenwidmungsplans
Zu § 39: EB
Neu vorgesehen wurde ein vereinfachtes Verfahren bei Änderung eines Flächenwidmungsplanes. Durch die Steiermärkische Raumordnungsgesetznovelle 2005, LGBl. Nr. 13/2005, wurde die Genehmigungspflicht durch die Landesregierung für das örtliche Entwicklungskonzept eingeführt. Im Gegenzug sollte als Verfahrenserleichterung die Genehmigungspflicht für zwischenzeitige Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Rahmen eines von der Landesregierung genehmigten (bzw. durch Fristablauf gem. § 38 Abs. 12 genehmigten) örtlichen Entwicklungskonzeptes außerhalb der Revision entfallen, sodass auch die bisherige Unterscheidung zwischen großen und kleinen Änderungen entfallen kann, wodurch eine Senkung des Verwaltungsaufwandes erwartet werden kann (Abs. 1). Unter diese Bestimmung fällt z.B. auch die Festlegung von Sondernutzungen für Auffüllungsgebiete nach § 33 Abs. 3 Z. 2.
Allerdings soll der Landesregierung im Zuge des Auflage- oder Anhörungsverfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, den Genehmigungsvorbehalt einzufordern (Abs. 2). Um allfällige Rechtsunsicherheiten für die Gemeinden zu vermeiden, kann unter Bezugna...