BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 35 Privatwirtschaftliche Maßnahmen
Zu § 35: EB
Die bisherige Rechtslage wird – entgegen dem Begutachtungsentwurf als Verhandlungskompromiss – im Wesentlichen unverändert übernommen.
Anmerkungen
0) § 35 neu gefasst durch Nov 2022/45; gem § 68a Abs 13 in Kraft getreten mit . Neu ist im Wesentlichen bloß Abs 3 mit der Konkretisierung der erforderlichen Inhalte der Vereinbarung.
1) Mit dem Erk v , G 77/99, V 29/99 (s E 1), hat der VfGH die Regelungen des Sbg Raumordnungsrechts über die so genannte Vertragsraumordnung wegen Verfassungswidrigkeit vor allem deswegen aufgehoben, weil die privatwirtschaftlichen Vereinbarungen mit den Grundeigentümern nicht als bloß fakultativ eingesetzte u unterstützende Mittel zur Erreichung der von der Gemeinde angestrebten Entwicklungsziele geregelt waren, sondern geradezu zwingende Voraussetzung für die zukünftige Flächenwidmung darstellten.
Die sogenannte fakultative Vertragsraumordnung, mit der der Gesetzgeber die Gemeinden bloß zum Vertragsabschluss ermächtigt, ist verfassungsrechtlich zulässig. Verträge dürfen wohl Grundlage, aber keine zwingende Voraussetzung für die Erlassung oder Änderung von Raumordnungsplänen sein (3 Ob 241/15k Pkt 2; 7 Ob 125/...