BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 27 Tierhaltungsbetriebe
Zu § 27: EB
(Hinweis: Die Ausführungen betreffend die Geruchszahl, den Geruchsschwellenabstand und den Belästigungsbereich haben durch die Novelle LGBl 2022/45 großteils an Bedeutung verloren.)
Die Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte im ländlichen Raum war für die Landwirtschaft problematisch: Rund um landwirtschaftliche Betriebe wurden nicht-landwirtschaftliche Wohnobjekte errichtet, deren Anzahl sie heute oft weit übertrifft. Gleichzeitig findet ein betrieblicher Konzentrationsprozess statt: Viele Betriebe hören auf, aber die verbleibenden vergrößern sich oder strukturieren um. Bei Betriebsvergrößerungen am gewachsenen Standort können im Bereich benachbarter Wohnobjekte Probleme durch erhöhte Geruchsimmissionen auftreten, die derzeit im Bauverfahren nicht immer geregelt werden können. Die Neuerrichtung von Betrieben oder Anlagen außerhalb der Dörfer ist ebenfalls oft problematisch (Schutzgüter, neue Nachbarschaften, Entwicklungsabsichten der Gemeinde). Die gesetzlichen Bestimmungen im Freiland bieten dazu wenig Steuerungsmöglichkeit.
Die vorgesehene neue Regelung erfasst insbesondere Tierhaltungsbetriebe im Dorfgebiet und im Freiland und verfolgt...