BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 15 Bauabgabe
Zu § 15: EB
Die Bauabgabe entspricht dem ehemaligen Aufschließungsbeitrag. Sie ist jedoch nicht an Bauland gebunden und ist zweckgebunden. Als raumordnungspolitisches Steuerungsinstrument soll die Vorschreibung zB bei Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinsichtlich der Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, in einem reduzierten Ausmaß erfolgen. Die Höhe wird durch das Gesetz festgelegt (Einheitssatz 120 Schilling/m2), eine indexmäßige Anpassung jeweils durch Verordnung der Landesregierung.
EB zur Nov LGBl 2010/49
Zum Entfall des Abs 6 Z 4: Durch den Umstand, dass im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 das Instrument der Bebauungsrichtlinie nicht mehr vorgesehen wurde, war dieser Begriff in diversen Gesetzesstellen (so auch hier) herauszunehmen.
EB zur Nov LGBl 2020/11
Zu § 15 Abs. 4: Da dieser Einheitssatz bereits seit dem Inkrafttreten des Stmk. Baugesetzes am unverändert gilt (abgesehen von der Euro-Anpassung), ist eine moderate Anhebung jedenfalls geboten. Es soll jedoch nunmehr eine regelmäßige Indexanpassung (Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau) erfolgen.
Anmerkungen
1) Aus dem Wort „anläßlich“ lässt sich ...