BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 25 Flächenwidmungsplan
Zu § 25: EB
In den Abs 2 und 3 sind die Bestandteile des Flächenwidmungsplanes und des Erläuterungsberichtes in übersichtlicher Weise aufgezählt. Neu vorgesehen wurde die Möglichkeit im Interesse der besseren Lesbarkeit des Flächenwidmungsplanes Ergänzungspläne zu erstellen. Im Abs 4 wurde die Verordnungsermächtigung der Landesregierung dahingehend erweitert, dass neben den Planzeichen auch die elektronische Darstellung festgelegt werden kann. Weiters besteht nunmehr eine Verordnungsermächtigung auch zu inhaltlichen Vorgaben und zur Erstellung der Baulandflächenbilanz.
Anmerkungen
1) Das Verfahren wird in den §§ 38 (Verfahren) und 39 (vereinfachtes Verfahren) geregelt.
2) Die Fortführung wird in § 42 geregelt. Dabei sind die in dieser Bestimmung maßgeblichen Voraussetzungen zu beachten.
3) Ein Flächenwidmungsplan und ein Bebauungsplan als eine vorausschauende Planung für ein bestimmtes Gebiet – meist bieten sich für die Festlegungen eines bestimmten Planes verschiedene Alternativen an – sollen ja verwirklicht werden, wobei auch eine schrittweise Umsetzung in Betracht kommen kann. Damit sind oft notwendige Eingriffe in die Rechtssphäre der Betroffenen verbunden. S...