BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 24a Vereinfachtes Verfahren bei Änderung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes
Zu § 24: AB 2019 (EZ 223/12)
In Anlehnung an die Regelung des vereinfachten Verfahrens bei Änderungen eines Flächenwidmungsplanes in § 39 soll auch für Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes außerhalb einer Revision ein vereinfachtes Verfahren möglich sein, wenn die Änderungen nur Auswirkungen auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen und dergleichen getrennte Grundstücke haben. Auf eine Größenbeschränkung wurde verzichtet. Änderungen, die einer Umwelterheblichkeitsprüfung zu unterziehen sind (wenn somit keine Ausschlusskriterien vorliegen), sind jedenfalls einem vereinfachten Verfahren nicht zugänglich. In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Erweiterungen von Gebieten mit baulicher Entwicklung für Wohnen handeln.
Das Verfahren ist als Auflageverfahren mit einer 8-wöchigen Auflagefrist durchzuführen. Da es auch bei einer solchen Änderung letztlich um langfristige, aufeinander abgestimmte Zielsetzungen der Gemeinde geht, die die Grundlage für weitere Planungen (insbesondere den Flächenwidmungsplan) darstellt, wäre ein bloßes Anhörungsverfahren, wie dies im vereinfachte...