BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 21 Örtliches Entwicklungskonzept,
Zu § 21: EB
In den Abs. 2 und 3 sind die Bestandteile des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Erläuterungsberichtes in übersichtlicher Weise aufgezählt. Sachbereichskonzepte wie z.B. das unter § 22 Abs. 7 genannte räumliche Leitbild können von Gemeinden bei Bedarf zusätzlich erstellt werden.
Zu Abs. 4:
Die Verordnungsermächtigung für die Landesregierung soll dahingehend erweitert werden, dass neben der Planzeichen und der elektronischen Darstellung auch nähere Bestimmungen über inhaltliche Vorgaben des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des gemeinsamen örtlichen Entwicklungskonzeptes – siehe Erläuterungen zu § 23 – (Leitlinien) durch Verordnung festgelegt werden können. Mit einer solchen Verordnung wäre eine leichtere Handhabung des ÖEK für die Gemeinden verbunden.
Zu § 21 Abs 3 Z 5: AB 2017 (EZ 1645/4)
Die Wortfolge „die Zonen im Sinn § 30 Abs 1 Z 5 vorletzter und letzter Satz“ im Erläuterungsbericht des örtlichen Entwicklungskonzeptes kann entfallen, da weder bisher solche Zonen für Seveso Betriebe oder Arten von Seveso-Betrieben von den Gemeinden festgelegt wurden, noch in Zukunft die Festlegung derartige Zonen im Industriegebiet 2 aus ...