BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18
Anmerkung
0) Aufgehoben durch LGBl 2017/117; gem § 68a Abs 10 in Kraft getreten mit .
Diese Bestimmung enthielt bis zum Bestimmungen über die Geschäftsführung von Regionalversammlung und Regionalvorstand. Diese Bestimmungen sind in das neue Landes- und Regionalentwicklungsgesetz übernommen worden.